Auto zulassen & ummelden 2026: Unterlagen, Kosten & i-Kfz
Stand: 05.07.2026.
Online oder vor Ort? So läuft die Kfz-Zulassung 2026
Seit dem 1. September 2023 sind mit i-Kfz Stufe 4 alle Zulassungsbehörden verpflichtet, die wichtigsten Vorgänge online anzubieten: Neuzulassung, Umschreibung mit Halterwechsel (Gebrauchtwagenkauf), Ummeldung bei Umzug, Ab- und Wiederzulassung sowie Sonderkennzeichen (E-, Saison-, H-Kennzeichen). Nach erfolgreicher Online-Zulassung darfst du sofort losfahren – mit einem digitalen vorläufigen Zulassungsnachweis für maximal 10 Tage, bis Papiere und Plaketten per Post kommen. Rechtlich gilt das bundesweit; in der Praxis unterscheiden sich Funktionsumfang und Portalqualität aber noch je Behörde. Prüfe deshalb vor dem Start, ob dein Zulassungsbezirk den gewünschten Vorgang online anbietet – sonst erledigst du ihn klassisch vor Ort, dann meist mit Termin.
Auto online zulassen: die Voraussetzungen für i-Kfz
Für die Online-Zulassung brauchst du einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) samt PIN und die AusweisApp auf dem Smartphone (NFC) oder ein Kartenlesegerät. Außerdem die verdeckten Sicherheitscodes: auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zum Freirubbeln (vorhanden ab Ausstellung 01.01.2015), bei Halterwechsel zusätzlich auf Teil II unter dem Aufkleber (nur ab 01.01.2018) sowie – bei Ab- und Ummeldung – unter den Stempelplaketten der Kennzeichen (ab ca. 2015). Für die reine Abmeldung genügen sogar ohne eID der freigelegte Code auf Teil I plus die Plaketten-Codes. Dazu kommen eine gültige eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und ein Online-Bezahlmittel. Fehlt ein Sicherheitscode (etwa bei älteren Papieren), musst du vor Ort zur Zulassungsstelle.
Welche Unterlagen brauche ich zum Zulassen?
Die Kern-Dokumente sind fast immer gleich: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), ein Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU), die eVB-Nummer deiner Kfz-Versicherung und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Die Unterschiede: Beim Neuwagen bekommst du Teil II vom Händler und brauchst keinen HU-Nachweis; beim Gebrauchtwagenkauf legst du Teil I und II, HU-Nachweis und deine eigene eVB-Nummer vor; zur Abmeldung genügen Teil I und die beiden Kennzeichenschilder, die entstempelt werden. Meldet jemand anderes für dich an, ist zusätzlich eine Vollmacht plus Ausweiskopie nötig; Firmen bringen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung mit.
Was kostet die Zulassung? (Gebühren 2026)
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung (GebOSt) und werden von jeder Behörde innerhalb bundesweiter Rahmen festgelegt – die folgenden Beträge sind typische Werte, keine Fixpreise. Klar ist: Online über i-Kfz ist es spürbar günstiger als vor Ort. Dazu kommen die privaten Kosten für die Kennzeichenschilder (rund 20–35 € pro Paar, online oft günstiger) und, falls gewünscht, 10,20 € für ein Wunschkennzeichen.
Kennzeichen mitnehmen und Wunschkennzeichen
Seit dem 1. Oktober 2019 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme: Du darfst dein bisheriges Kennzeichen sowohl beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk als auch beim Halterwechsel (Gebrauchtwagenkauf) behalten – selbst wenn Alt- und Neuwohnort ein anderes Ortskürzel haben. Die Ummeldung bzw. Umschreibung bleibt Pflicht, aber du sparst dir neue Schilder (rund 20–35 €) und gegebenenfalls eine neue Umweltplakette; die reine Kennzeichen-Beibehaltung selbst ist gebührenfrei. Möchtest du eine eigene Kombination, reservierst du ein Wunschkennzeichen vorab online (Zuteilung 10,20 € plus meist ca. 2,60 € Reservierung) und übernimmst es direkt in den Zulassungsvorgang.
Auto ummelden und abmelden
Ummelden musst du nach einem Umzug (neue Adresse) oder wenn sich der Halter ändert; nimm dein Kennzeichen einfach mit, dann fallen nur die Umschreibegebühr (rund 13–17 €) und keine Schilderkosten an. Abmelden (Außerbetriebsetzung) geht besonders einfach: online über i-Kfz für rund 2,10 € und sogar ohne eID – es genügen die freigerubbelten Sicherheitscodes auf Teil I und unter den Kennzeichen-Plaketten. Vor Ort kostet die Abmeldung rund 7,50–16,80 €. Wird das Auto verschrottet, brauchst du zusätzlich den Verwertungsnachweis eines anerkannten Betriebs.
So sparst du Zeit und Geld bei der Zulassung
Fünf Hebel: Erstens i-Kfz nutzen – online ist fast jeder Vorgang günstiger und rund um die Uhr ohne Wartemarke möglich. Zweitens für den Vor-Ort-Weg vorab einen Termin buchen, sonst drohen Stunden Wartezeit. Drittens die Schilder online beim Präger bestellen statt an der Zulassungsstelle. Viertens das Kennzeichen mitnehmen – das spart neue Schilder. Fünftens ein Wunschkennzeichen vorab reservieren, damit deine Kombination bis zum Termin gesichert ist. Prüfe außerdem gleich, ob sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt und was die Kfz-Steuer für dein Fahrzeug kostet.
| Vorgang | Behördengebühr | Hinweis |
|---|---|---|
| Neuzulassung vor Ort | ca. 26–42 € | zzgl. Schilder ~20–35 € |
| Neuzulassung online (i-Kfz) | ca. 12,80 € | bundeseinheitlich, Schilder separat |
| Ummeldung / Kennzeichen behalten | ca. 13–17 € | keine neuen Schilder nötig |
| Halterwechsel mit neuem Kennzeichen | ca. 26–32 € | zzgl. Schilder ~20–35 € |
| Abmeldung vor Ort | ca. 7,50–16,80 € | Grundgebühr ~7,50 € |
| Abmeldung online (i-Kfz) | ca. 2,10 € | ohne eID möglich |
| Wunschkennzeichen | 10,20 € | + ca. 2,60 € Online-Reservierung |
| Kennzeichenschilder (Paar) | ca. 20–35 € | privater Präger, online oft günstiger |
Die für dich zuständige Zulassungsstelle mit Adresse, Öffnungszeiten und Terminbuchung findest du im Zulassungsstellen-Verzeichnis.
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto online zulassen?
Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?
Was kostet eine Ummeldung?
Darf ich mein Kennzeichen mitnehmen?
Wie melde ich mein Auto ab?
Wie lange darf ich nach der Online-Zulassung fahren?
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?
Was ist eine eVB-Nummer?
Jonathan B. · Herausgeber & Redaktion
Jonathan B. ist Herausgeber von kfz-zulassungs-check.de und bereitet amtliche Kfz-Daten – vom Kraftfahrzeugsteuergesetz über die Kennzeichen-Systematik bis zu offenen Fahrzeugdatensätzen – verständlich und nachprüfbar auf.
Kennzeichen-Daten aus dem offenen Datensatz openpotato/kfz-kennzeichen (Lizenz ODbL); redaktionell aufbereitet, Stand 2026. Zuletzt aktualisiert am 05.07.2026.